#1

Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 26.10.2018 08:42
von Kalle79 • 12 Beiträge

Moin zusammen,
ich wollte hier mal Fragen, ob Ihr Info's von eurem Kassenhersteller habt, wie das Thema Kassensicherungsverordnung gelöst wird und welche Kosten auf uns als Händler dort zukommen.
würde mich über Euer Feedback freuen.
Vielen Dank
Gruss
Kalle


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#2

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 26.10.2018 12:32
von Lottokiosk2008 • Annahmestellenleiter/in | 1.526 Beiträge

Ich hab mich im Mai diesen Jahres mal versucht mit dem Thema zu beschäftigen und auch eine E-Mail mit der Anfrage, wo ich denn eine "zertifizierte Sicherheitseinrichtung" bekommen könnte, an das BSI gewandt.

Das habe ich damals als Antwort bekommen:
"...
zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine Sicherheitseinrichtungen zertifiziert
und auf den Markt gebracht worden, somit können Sie eine solche Einrichtung
noch noch nicht für Ihre Kasse erstehen.
Einen genauen Zeitpunkt für die Verfügbarkeit ein solchen Einrichtung können
wir Ihnen momentan leider nicht nennen. "

Also, 1,5 Jahre vor Einführung, wußte noch keiner so richtig, wie das überhaupt aussehen soll .. Unglaublich ...

Wer sich mal einlesen will: https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03153/index_htm.html




Scheiße ..
"Du musst positiv denken"
Schöne Scheiße ..


zuletzt bearbeitet 26.10.2018 12:34 | nach oben springen

#3

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 26.10.2018 13:27
von Kalle79 • 12 Beiträge

Moin,
jo danke... es bedarf aber wohl auch Software-Anpassungen. Die Frage die mich da auch interessiert, ob ihr für ein Update von eurem Hersteller zur "Kasse" gebeten werdet. In Österreich gab es wohl einen Zuschuss von 200,- vom Staat. In Deutschland mal wieder nicht vorgesehen..
Diese Seite finde ich dazu sehr spannend.
https://kassensichv.com/
Vor allen das Thema: Wenn der USB-Chip ausfällt, dann darf/kann man die Kasse nicht mehr nutzen... :-(


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#4

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 26.10.2018 13:56
von Lottokiosk2008 • Annahmestellenleiter/in | 1.526 Beiträge

Ich finde es gelinge gesagt eine Frechheit, das ich mir zu Ende 2016 für viel Geld eine neue Kasse kaufen mußte und jetzt zu 2020 nochmal nachrüsten darf.
Was das wieder kostet, möchte ich eigentlich nicht wissen ....
Zumindest verdienen die Kassenhersteller in den ltz. Jahren mit solchen Updates gut ..


Scheiße ..
"Du musst positiv denken"
Schöne Scheiße ..
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#5

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 27.08.2019 12:47
von Kalle79 • 12 Beiträge

Moin zusammen,

habt ihr schon weitere Info's von euren Kassenanbietern erhalten? Kosten Software Updates was? Und man braucht ja auch eine Hardware-Nachrüstung (TSE oder so). Habt ihr da schon von Euren Anbietern gehört?
Mich macht das langsam nervös. Bei GoBD war der ganze Markt in Aufruhr und jetzt ist es so ruhig. Obwohl nur noch 4 Monate Zeit sind...


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#6

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 27.08.2019 15:26
von Lottokiosk2008 • Annahmestellenleiter/in | 1.526 Beiträge

Ltz. Stand, den ich habe: so eine funktionierende TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) existiert noch gar nicht.
Und ich glaube auch nicht, das das in 4 Monaten noch was wird. Deswegen ist es da auch wohl noch so ruhig, weil nichts fertig ist.

Unser Gesetzgeber scheint sich da auch ein schönes Eigentor geschossen zu haben, da der Termin 01.01.2020 mit im Gesetz steht, sprich mal grad so nach hinten verschieben ist nicht.
Zumindest nicht ohne Gesetzesänderung


Wer sich errinern kann,
war nicht dabei ..
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#7

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 04.09.2019 07:14
von Olivaro • Annahmenstellenleiter/in | 66 Beiträge
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#8

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 04.09.2019 07:51
von peek • Annahmestellenleiter/in (Fördermitglied) | 1.946 Beiträge

Das hier noch zur Info:

Darüber hinaus müssen elektronische Kassensysteme ab dem 01.01.2020 mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
versehen werden.
Für Kassensysteme, die vor dem 01.01.2020 angeschafft oder umgerüstet wurden, gilt bezüglich der Ausstattung mit einer TSE u.U.
eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2022.

GP


Warum muss ich als Laie, dem Finanzamt jedes Jahr die Einkommensteuer erklären?


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#9

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 04.09.2019 10:34
von Lottokiosk2008 • Annahmestellenleiter/in | 1.526 Beiträge

Zitat von Olivaro im Beitrag #7
Hier hab ich mal eine Info gefunden
https://www.sds-kassensysteme.de/info/ka...tware-2020.html
Sehr interssante Info's, vielen Dank

Der Text weiter unten war auch mein ltz. Stand:
"..Der Kassensoftware-Hersteller muss sich für einen TSE-Hersteller entscheiden und selbst wenn das erfolgreich gemeistert ist, bekommt er von "seinem" TSE-Hersteller zum jetzigen Zeitpunkt (August 2019) noch keinen Bauplan zur Integration der TSE in seine Kassensoftware – warum?

Weil es einfach noch keine fertige TSE gibt, die Zertifizierung und Freigabe ist noch bei keinem TSE-Hersteller abgeschlossen. "

Aber ich soll ab Januar dem Finanzamt was genau dann melden ??? unfassbar.

Und diese Cloud-Lösung ist ja wohl der Oberhammer:
a) ich werde meine Daten sicherlich nicht irgendeiner Cloud anvertrauen.
b) es soll noch genug Kollegen geben, die im Geschäft keinen Internetzugang haben + eigentlich auch keinen brauchen.


Wer sich errinern kann,
war nicht dabei ..
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#10

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 04.09.2019 11:44
von Olivaro • Annahmenstellenleiter/in | 66 Beiträge

Wie ich an anderer Stelle schon schrieb: verbranntes Geld, wir Kleinen müssen mal wieder bluten.
Die Cloud-Lösung ist wohl kundenabhängig, bei viel Kundenfrequenz kann das auch mal € 2.000 pro Jahr bedeuten *kopfschüttel* Denken die alle, wir können Geld kacken? Sinkende Umsätze, einhergehend mit sinkender Spanne, Lottoprovision wird zum Verrecken nicht erhöht... dafür dürfen wir immer Kosten tragen.



zuletzt bearbeitet 04.09.2019 11:47 | nach oben springen

#11

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 04.09.2019 12:32
von Lottokiosk2008 • Annahmestellenleiter/in | 1.526 Beiträge

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, das die die kleinen Läden jetzt zur Aufgabe zwingen wollen mit soclhen Maßnahmen, die eigentlich nur von den Großen finanzierbar sind.


Wer sich errinern kann,
war nicht dabei ..
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#12

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 20.11.2019 12:04
von Kalle79 • 12 Beiträge

Moinsen,
ich wollt hier nochmal eben meinen aktuellen Kenntnisstand teilen. Dieses TSE Hardware Dings braucht man jetzt wohl erst ab dem 30.09.2020. Da gibt es wohl eine "Nicht-Beanstandungsregelung".
Allerdings kommt wohl schon ab 01.01.2020 die Belegausgabepflicht. Sprich man muss für jeden Verkauf einen Bon ausdrucken und dem Kunden anbieten... Ich geh dann mal Bon-Rollen kaufen...
Hier die Berichterstattung dazu...

https://www.spiegel.de/wirtschaft/servic...-a-1297036.html

https://www.bild.de/politik/inland/polit...98168.bild.html


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#13

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 10.03.2020 10:46
von Hammer81 • 3 Beiträge

Moin!
Vorhin hat Schapfl mir eine Email geschickt.
Ich soll schnell handeln da dieses Gesetz mit dem TSE Modul wohl seit dem 01.01.2020 gilt.
Für den TSE-USB Stick wollen die 399,-€ haben PLUS monatlich eine Gebühr von 5,- € für das TSE Fiskal-Kassenmodul.

Reicht es nicht so aus, sich ein TSE USB Stick zu besorgen und die Daten-Sicherung dann einfach mit diesen Stick, statt wie bisher mit dem normalen
USB Stick zu sichern?


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#14

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 10.03.2020 13:06
von Kioskmann • Annahmestellenleiter/in | 2.087 Beiträge

Ich finde es schon sehr unseriös von S. , einen solchen Kaufdruck zu erzeugen, obwohl die Finanzämter das Fehlen der TSE erst ab dem 01.10.2020 sanktionieren werden. Demnach bleibt noch genügend Zeit, um dich nach einem Kassenanbieter umzuschauen, mit dem du eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung aufbauen kannst.



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#15

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 10.03.2020 14:22
von Lottokiosk2008 • Annahmestellenleiter/in | 1.526 Beiträge

Zitat von Kioskmann im Beitrag #14
..... obwohl die Finanzämter das Fehlen der TSE erst ab dem 01.10.2020 sanktionieren werden. Demnach bleibt noch genügend Zeit, um dich nach einem Kassenanbieter umzuschauen, mit dem du eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung aufbauen kannst.
... wenn es bis dahin überhaupt eine funktionierende, zertifizierte TSE für unsere Kassen gibt. Ich hab da noch so meine Zweifel ...


Wer sich errinern kann,
war nicht dabei ..
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#16

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 11.03.2020 10:23
von Janniman • Annahmestellenleiter/in | 334 Beiträge

Der Witz ist:
Ein Kollege (anderer Verkaufsbereich) hat sich die TSE angeschafft und noch vor dem Jahreswechsel bekommen.
- Sechs seiner neun Geschäfte brauchen einen neuen Computer, da es mit dem alten nicht funktioniert.
- alle brauchen ein Kassenupdate
- Software eingespielt und TSE die drei "funktionierenden" TSE angemeldet, wobei weder der QR-Code funktioniert, noch die TSE Startzeiten, sowie der Benutzer.... im Prinzip also nichts funktioniert.

Gemacht hat er es über die Weihnachtsfeiertage, da er ja auch alles korrekt machen wollte. Am 2. Januar die drei TSE angemeldet und am 3. Januar standen die Steuerbeamten vor seiner Tür mit einer Buchprüfung aller Geschäfte, wobei zwei von elf davon schon aufgegeben waren (teils seit zwei Jahren geschlossen).
Er habe ja die TSE und man wolle prüfen, auch die geschlossenen Geschäfte, für den üblichen 5-Jahreszeitraum, von - bis.
Da die TSE nicht bei allen Filialen angemeldet wurde (eben die ohne neue Computer und auch die beiden geschlossenen Filialen), möchten die alle Computer sehen und abgleichen, AUCH DIE COMPUTER DER AUFGELÖSTEN GESCHÄFTE!
Die gibt es aber teils nicht mehr, bzw. sind komplett platt gemacht und verschenkt worden.

Tja, das Finanzamt muss ja irgendwo üben!

Jan


Rechtschreibfehler gefunden? Herzlichen Glückwunsch, wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.


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#17

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 11.03.2020 11:32
von Lottokiosk2008 • Annahmestellenleiter/in | 1.526 Beiträge

Hmm, da würd mich ja mal brennend interessieren, wo er diese TSE weg gehabt hat.
Eine zugelassene (zertifizierte) war das definitiv nicht, das es die Ende 2019 (und meines Wissen Stand 03/2020 auch heute) noch gar nicht gibt.
Das hätte aber eigentlich auch sein Steuerberater wissen müssen/sollen.


Wer sich errinern kann,
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#18

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 11.03.2020 12:11
von Janniman • Annahmestellenleiter/in | 334 Beiträge

Tillhub Partner Epson

Naja, es gibt sie schon. Das ist nur die erste, die ich gefunden habe.

Abgesehen davon finde ich diese Variante auch interessant, da ich mit allen Kassen sowieso auf einen Bondrucker drucke, ABER (!) was ist mit den Rechnungen die für Firmen auf DIN A4 gedruckt werden?

Jan

edit: da Nachtrag und Änderung der URL


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zuletzt bearbeitet 11.03.2020 12:15 | nach oben springen

#19

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 11.03.2020 12:28
von Janniman • Annahmestellenleiter/in | 334 Beiträge

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#20

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 11.03.2020 15:43
von Lottokiosk2008 • Annahmestellenleiter/in | 1.526 Beiträge

Vielleicht an dieser Stelle noch ein kleiner Tip für alle, die sich mit dem "Kassen- und Computerkram" nicht so auskennen:

Wer meint, er könnte sich bei den oben genannten Links von Janniman einen TSE-USB-Stick kaufen und damit wäre alles gut, DER IRRT !!!!
Solange eure Kassensoftware nicht nicht mit der TSE zusammenarbeitet, habt ihr nur einen sehr teuren USB-Stick gekauft, d.h. ihr braucht zunächst mal eine Softwareupdate.
Und euer Kassenhersteller kann euch dann auch sagen, mit welcher TSE er zusammen arbeitet.


Wer sich errinern kann,
war nicht dabei ..
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#21

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 11.03.2020 18:29
von Janniman • Annahmestellenleiter/in | 334 Beiträge

...und dazu kommt noch das Problem, nicht jeder Computer kann die erforderlichen Seriennummern ausgeben die für eine eindeutige TSE-Registrierung und den Betrieb gefordert werden. Oft werden also neue Kassencomputer fällig.

Jetzt merkt der Aufmerksame schon auf. Was ist bei einem Defekt einer wichtigen Hardwarekomponente?! (Motherboard, Prozessor, etc.) Das habe ich noch nicht eindeutig herausbekommen, aber irgendwie muss das Teil dann ja neu zu initialisieren sein. Laufen wird es dann aber nicht mehr ohne Nacharbeiten.

Jan


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#22

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 04.06.2020 16:45
von Keller • 57 Beiträge

...zu der ganzen Problematik kommt jetzt noch die MWSt Umstellung für 6 Monate, das wird dann lustig.....


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#23

RE: Kassensicherungsverordnung ab 01.01.2020

in Allgemeine Diskussion 04.06.2020 16:54
von taboe • Annahmestellenleiter/in | 1.874 Beiträge

wie hier Coronavirus (13)
schon geschrieben, wird das wohl nur ein kleines Problem sein.

taboe


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