Hallo zusammen,bin neu im Forum. Werde meine Vorstellung noch nachholen. Ich habe eine Frage bezüglich der Erbringung einer Sicherheitsleistung bei schuldhaftem Verzug. Hat jemand von euch, diesen Fall gehabt. Vielen Dank für euere Antworten.Gruß
Was für ein schuldhafter Verzug?- Bei Lieferung einer Ware?- Bei Zahlung einer Rechnung?- Bei Erbringen einer sonstigen (Dienst)Leistung?Für eine qualifizierte ist die Frage etwas zu abstrakt
Für eine qualifizierte Antwort ist die Frage etwas zu abstrakt