Hallo Ihr Lieben ! Mal eine Frage,ich bin etwas verwirrt. Ich weiß nicht wie das bei Euch so ist. Habt Ihr den Lottoterminal mit einer extra Lottokasse verbunden?Also rechnet Ihr Lotto beim Kunden extra ab,wenn der Kunde Lotto spielt und noch anderes kauft?
Wir haben einen Lottoterminal ohne Kasse,dh. wir lesen Lottoschein ein,er zeigt den Betrag und dann tippen wir den Betrag in unserer normalen Kasse unter Lotto ein.
Nun hat unser Steuerberater festgestellt daß unsere Kasse wohl falsch eingestellt ist und Lotto nochmals mit MwSt in der Kasse ausweist.Die Kasse müsste bei Lotto mit 0% MwSt eingestellt sein. Das wäre ja sonst doppeltgemoppelt,denn der Lottoterminal zeigt ja den Betrag schon mit MwSt incl. an.Also wird einmal die MwSt im Betrag im Terminal gezeigt und dann nochmals in der Kasse. Was meint Ihr,hat der Steuerberater recht? Ich meine er hat recht.
Er hat im Prinzip Recht. In deiner Kasse muss der Lottoumsatz und das Handyguthaben ohne MwSt. aufgeführt werden, denn sowohl Lotto als auch Handyumsätze sind Umsatzsteuerbefreite Umsätze, d.h. in den Lottoeinsätzen ist auch keine MwSt. enthalten.
Beides sind Treuhandgelder, deshalb besteht die LG auch auf eine eigene Kassenschublade. Lottoterminal u. Schublade einschl. Inhalt sind Eigentum der LG, im Falle einer Pfändung, sind diese Gelder davon ausgenommen.
Umsatzsteuerpflichtig ist die vergütete Provision.
Da muss ich dir widersprechen, wie du das machst ist der LG egal, hauptsache du zahlst das Geld pünktlich ein und es kommt zu keiner Rücklastschrift. Sie empfehlen dir evtl. das Lottogeld gleich extra zu halten, da viele Probleme haben rechtzeitig das Geld auf das Treuhandkonto zu bekommen.
Stimmt nicht! Das Lottogeld muss in einer gesonderten Kasse liegen, diese muß sogar mit dem Aufkleber "Inhalt ist Eigentum von Westlotto". Ist jedenfalls in NRW so.
bei uns wie bei hunsdy. Eine eigene Lottokasse muß nicht sein, allerdings muß das Lottogeld mit 0% MwSt in die Kasse eingegeben werden und auf separates Lotto-Konto bei der Bank gebracht werden. Auf die Provisipon, die wir dann für den Umsatz bekommen, wird dann mit 19% draufgeschlagen.
Beim bayerischen Beamtenlotto is es so, der Inhalt der Lade ist auch sep. über den Verband versichert, tangiert somit auch nicht meine normale Geschäftsversicherung.
Wir haben hier von Lotto (Niedersachsen) auch nur die Anweisung das Geld pünktlich auf ein seperates Lottokonto einzuzahlen. Wie und wo wir es sozusagen ,,lagern" ist uns überlassen.
Im Prinzip hat der Steuerberater Recht, am besten die Kasse so programieren, dass man das als Bar-Einzahlung deklariert als Lottoumsatz. Also Taste "Einzahlung = Lottoumsatz", ich mache das so bei mir für den Verkauf von Briefmarken. So erscheint zwar der Betrag abends , wird aber nicht zum restlichen Umsatz gezählt.
Bei uns in NRW ist es wie schon erwähnt, verboten die Lottoumsätze in die "normale" Kasse zu buchen.
also für Hamburg ist ein separate Kasse für Lotto vorgeschrieben (mit dem Aufkleber - "Eigentum Lotto Toto Hamburg"), ist dann aber auch separat versichert. Die Umsätze Sind hier generell 0% Umsatzsteuer, ABER (da Lotto-Hamburg ja privatisiert ist) ...!
Die Provisionen (und die anteiligen Kosten) sind Umsatzsteuerpflichtig UND somit auch Gewerbesteuerpflichtig. Genau damit hat ja der endgültige Frust über das Lotto angefangen, denn inzwischen ist mit der neuen Provisionsregelung und der Privatisierung das Lotto so unattraktiv wie nie zuvor (ich gebe zu: extrem Standortabhängig). Mit meinem GLS-Shop erreiche ich die gleiche Provision!
""also für Hamburg ist ein separate Kasse für Lotto vorgeschrieben (mit dem Aufkleber - "Eigentum Lotto Toto Hamburg"), ist dann aber auch separat versichert.""
hab ich irgendwas nicht mitbekommen
Von solcher Regelung weiß ich nichts..... verwirrt ich bin....
ich habe nochmal in den neuen Vertrag geschaut. Da ist nichts von einer solchen Regelung, nur treuhänderische Verwaltung.
Ich kann mich jedoch erinnern, als 1997 angefangen habe, soetwas gehört zu haben, aber bewußt unterschrieben habe ich es nicht.
Vielleicht leitet es sich auch daher: "treuhänderisch verwalten und ein extra Konto", so daß viele wohl gedacht haben, es muss auch eine extra Kasse her.
Treuhänderische Verwaltung - hat natürlich nicht nur mit dem Konto zu tun, sondern gilt ab Entgegennahme des Spieleinsatzes.
Daher ist das separieren von den übrigen Einnahmen nur logisch. Gibt auch extreme Fälle, in denen der Gerichtsvollzieher im Laden steht und die Einnahmen pfändet.
GP
Das Meer geht bis zum Strande und dann verläufts im Sande. (H.E.)
In Antwort auf:Vielleicht leitet es sich auch daher: "treuhänderisch verwalten und ein extra Konto", so daß viele wohl gedacht haben, es muss auch eine extra Kasse her.
Von dem Aufkleber weiß ich auch gar nichts.
Moin, ich musste nach meinem Umzug von einem Laden in den Nachbarladen (Wand an Wand) Lotto neu beantragen... Das ist jetzt vier Jahre her und in diesem Atemzug hat mir LTH diverse Vorschriften neu gemacht (Schreibfläche, separater Lottoblock,...). Den Aufkleber haben wir schon immer an der Kassenlade für Lotto gehabt, speziell für Überfälle etc. Somit sind einige Euro versichert. Wie viel kann ich aus der Erinnerung auch nicht sagen.