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Hallo zusammen,
würde gerne wissen, ob ihr eine einfachere Lösung für folgendes Problem zur Hand habt.
Und zwar benutze ich, wie bereits erwähnt, die Kasse von der Fa. Schapfl inkl. Lagerwirtschaft und habe dort alle Artikel eingepflegt.
Da unsere Kunden ja auch mal ein Feuerzeug o.ä. geschenkt bekommen, habe ich in meiner Kasse einen Kunden für Kundengeschenke eingerichtet, am Ende des Monats drucke ich eine Rechnung und ermittele von jeder Pos. den EK und reiche die Summe meinem Steuerberater ein.
Das gleiche mache ich mit unseren Privatentnahmen (Rauchwaren).
Bislang ist mir noch nix klügeres eingefallen, habt ihr evtl eine Idee?
Gruß Thorsten
Dazu fällt mir überhaupt nichts ein, Thorsten.
Sehr ordentlich, und sinnvoll wenn Du damit beweisen kannst,
das du unterhalb des Pauschalbetrages liegst,
den der Steuerberater sowieso geltend macht.
Mein Steuerberater hat sowas noch nie verlangt.
Gruß
Glückskind
Hallo zusammen,
natürlich geht es mir auch um die ordentliche Verbuchung, aber ein weiterer wichtiger Punkt ist allerdings die Ordnung in der Lagerwirtschaft!
Gruß Thorsten
Hier eine Info an den Tabakwarenhändler Thorsten Günther bzw. Hilfestellung: es macht keinen kompetenten Eindruck wenn Sie den Verkauf von Tabakwaren mit dem Wort Rauchwaren verwechseln. Der Begriff Rauchwaren ist dem Sortiment Lederwaren fest zugeordnet! Sie sind natürlich nicht alleine....
Liebe Grüße
Hallo Otto,
Willkommen im Forum!!!
Darüber habe ich eigentlich noch garnicht nachgedacht oder mich damit beschäftigt, aber nach einem kurzen Ausflug im Netz, stimme ich Dir zu und werde diesen Begriff nicht mehr im selben Zusammenhang mit dem Rauchen verwenden.
Gruß Thorsten
Hallo Herr boxer-steff!!
RICHTISCH
Danke für die wiederholte Aufklärung!
In Antwort auf:
...werde diesen Begriff nicht mehr im selben Zusammenhang mit dem Rauchen verwenden
Schande auf mein Haupt!
Gruß Thorsten
RE: Privatentnahme & Kundengeschenke
in Kernsortiment 11.12.2007 10:53von La Noutelle, Wolfgang (gelöscht)
Hallo Thorsten,
warum so umständlich, ich reiche die Rechnungen gleich beim Erhalt mit dem Vermerk "Werbeartikel" beim Steuerberater ein. Das erspart mir weitere Unannehmlichkeiten. natürlich muß bei der Inventur der Restbestand mit ausgewiesen werden. Ebenenso verfahre ich mit meinen eigenen Kalendern. Der Vorteil liegt hier eindeutig in der sofortigen Anmeldung der Vorsteuer.
Noch etwas nebenbei, natürlich darfst Du Geschenke machen. Achte aber unbedingt darauf, dass sie nicht im direkten Verkauf von Tabakwaren gebracht werden können. Das ist Steuerhinterziehung und somit strafbar.
Gruß Wolfgang
RE: Privatentnahme & Kundengeschenke
in Kernsortiment 23.05.2008 17:18von taboe • Annahmestellenleiter/in | 1.878 Beiträge
Zum technischen Ablauf im WWS:
An der Kasse 100% Rabatt eingeben - Ware wird aus dem WWS ausgebucht ohne das sie berechnet wird.
Privatentnahmen werden im WWS Warenbewegung/Privatentnahme direkt gebucht.
Rechtlich sind Präsente die im Zusammenhang mit preisgebundenerr Ware (Lotto,Presse, Bandrolierte Tabakwaren) abgeben natürlich verboten. Aber Werbegeschenke (am besten mit Firmenaufdruck)sind erlaubt.
Rauchwaren
eventuell kann man ja Rauchwaren zu den Tabakwaren als Präsent ausgenben
C U taboe
Hi taboe,
der Gedanke ist ja gut, aber hast du denn dann am Monatsende einen Überblick wieviel du "verschenkt" bzw. selbst entnommen hast?
Wenn nicht, machst du es deinen Angestellten (ohne irgendetwas böses zu wollen) leicht an der Kasse vorbei zu arbeiten.
Da ich ein gebranntes Kind diesbezüglich bin, gilt bei mir inzwischen: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser"
Gruß Thorsten
RE: Privatentnahme & Kundengeschenke
in Kernsortiment 24.05.2008 13:43von taboe • Annahmestellenleiter/in | 1.878 Beiträge
Zitat von Thorsten Günther
Hi taboe,
der Gedanke ist ja gut, aber hast du denn dann am Monatsende einen Überblick wieviel du "verschenkt" bzw. selbst entnommen hast?
Gewährte Prozente erscheinen sowohl auf der Tagesabrechnung als auch im Monatsbericht. Privatentnahmen werden im Passwortgesicherten Mangermenü gebucht.
Wenn nicht, machst du es deinen Angestellten (ohne irgendetwas böses zu wollen) leicht an der Kasse vorbei zu arbeiten.
Die Methode mit der gesonderten Kundenrechnung ist doch genauso unsicher wie die mit dem Rabatt, oder? Ob jetz ein Angestellter jetz so oder so eingaben in die Kasse macht. Ausserdem können bei Kundenpräsenten (Feuerzeuge) doch meisst sowieso nur kleine Beträge auftauchen. Wenn einer also grössere Beträge "verschenkt" fällt das schon auf. Wenn man dann ganz genau arbeiten will, teilt man Verkäufernummern zu. Dann fällt auch auf wenn einer übermässig viele Präsente raus gibt. Es sei denn ein Kolege geht mit seinem Passwort nicht so genau um. Dann hat der die A...Karte.
Da ich ein gebranntes Kind diesbezüglich bin, gilt bei mir inzwischen: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser"
Dann weisst Du ja, das 100% Kontrolle nicht möglich ist.
Gruß Thorsten
C U taboe
Zitat von La Noutelle, Wolfgang
Hallo Thorsten,
Noch etwas nebenbei, natürlich darfst Du Geschenke machen. Achte aber unbedingt darauf, dass sie nicht im direkten Verkauf von Tabakwaren gebracht werden können. Das ist Steuerhinterziehung und somit strafbar.
Gruß Wolfgang
Falsch, es ist nicht strafbar und es ist keine Steuerhinterziehung !!!!!!!!!
Richtig ist, das es sich hierbei um eine "Ordnungswidrigkeit im Sinne des Tabaksteuergesetzes" handelt und mit einem Ordnungsgeld bis zu 5.000 Euro ( ausführende Behörde: Hauptzollamt ) geahndet werden kann.
Schlimmer ist, das man sich hierüber einen Wettbewerbsvorteil ( UWG = Unlauteres Wettbewerbs Gesetz ) durch ordnungswiedriges Verhalten erschleicht und dieses für ein kleines Geschäft per einstweiliger Verfügung ( Streitwert ca. 5.000 Euro / bei Wiederholung 250.000 Euro oder 6 Monate Haft ) dieses von Mitbewerbern und Rechtsanwälte angezeigt werden kann.
Gruß M. Poradny
Ps.: Für ganz große Unternehmen werden bis zu 100x größere Werte veranschlagt und Du weißt, das ich genau weiß, wovon ich Rede.....
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