#1

Rücktritt vom Kaufvertrag - AGB aushängen?

in Allgemeine Diskussion 05.12.2014 08:01
von pappa blue • Annahmestellenleiter/in | 8 Beiträge

Guten Morgen liebe Mitglieder,
für einen Kunden habe ich nach intensiver Beratung einen gasbetriebenen (elektrisch war ihm zu teuer) Verdampfer aus dem Katalog bestellt. Nach 14 Tagen kam er wieder und brachte das Gerät zurück mit dem Hinweis, es sei defekt und überhaupt möchte er vom Kaufvertrag zurücktreten, er wollte ja eigentlich ein elektrischbetriebenes Gerät. Ich habe ihm erklärt, daß ich den Verdampfer zur Reparatur gebe. Er drohte mit Anwalt, wenn er nicht sofort sein Geld wiederbekommt.
Um die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen, habe ich das Geld zurückerstattet.
Nur schreibt mir mein Lieferant, der Verdampfer sei mängelfrei. Jetzt habe ich das Gerät da liegen.

Wie kann ich mich zukünftig schützen? Wenn für den Käufer bestellt wird und er die Ware nach Gebrauch umtauscht mit der Behauptung,die Ware ist defekt. Allgemeine Geschäftsbedinungen aushängen oder Teile davon auf den Kassenzettel programmieren lassen., daß z. B. bei Rückgabe nur ein Gutschein ausgehändigt wird?

Herzlichen Dank schon mal und einen schönen 2. Advent.

Liebe Grüße
pappa blue



nach oben springen

#2

RE: Rücktritt vom Kaufvertrag - AGB aushängen?

in Allgemeine Diskussion 05.12.2014 09:49
von torroya • Annahmestellenleiter/in | 1.898 Beiträge

Generell gilt: Im Einzelhandel gekauft ist gekauft. Hat die Ware Fehler, darf der Händler 2 Nachbesserungsversuche vornehmen. Erst dann gibt es Geld. Hat der Kunde sich im Artikel getäuscht, oder will er diesen nicht, liegt es im Ermessen des Händlers, den Artikel gegen Geld oder Warengutschein zurück zu nehmen.


Kalorien sind kleine Tierchen, die nachts die Kleidung enger nähen!


zuletzt bearbeitet 05.12.2014 09:50 | nach oben springen

#3

RE: Rücktritt vom Kaufvertrag - AGB aushängen?

in Allgemeine Diskussion 05.12.2014 12:50
von 201004 (gelöscht)
avatar

Über die gesetzlichen Grundlagen eines Kaufvertrages sollte ein Ladeninhaber eigentlich informiert sein.


nach oben springen

#4

RE: Rücktritt vom Kaufvertrag - AGB aushängen?

in Allgemeine Diskussion 08.12.2014 11:26
von SuchendinMoers • Annahmestellenleiter/in - | 88 Beiträge

Gemäß §§ 437 Nr. 2, 440 BGB ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag nur möglich, wenn der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung gesetzt hat und ihm zumindest zweimal die Möglichkeit der Reparatur gegeben hat. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer sich weigert, die Reparatur fehlgeschlagen ist, unzumutbar oder unmöglich ist.



nach oben springen


disconnected Foren-Chat Mitglieder Online 0
Xobor Ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz