ich würde gern wissen ob es sich eine Veränderung an Kassenbuchführung ab 2017 stattfindet. Ich habe bisher Ende eines Monats über ein Exel die Unterlagen, Einnahmen und Ausgaben soertiert und dem Steuerberater am Ende übergeben. Was ich nachlese ist, dass bei eine Kassenbuchführung nachtägliche Veränderung nicht erlaubt ist und das kann ich nicht verstehen. Wer von euch macht selber Kassenbuchführung und wie macht ihr Sie. Ich würde mich über Tipps sehr freuen also ob ihr Sie täglich macht oder pb jemand ein sofware dafür benutzt, was verschaft mir ein besseren Überblick etc.
Nicht böse sein, aber wenn dein Steuerberater dir nicht erklären kann, wie du deine Kasse zu führen hast, würde ich mir schnellstens einen Neuen suchen.
Ich schicke meinem STB auch die Daten über Excel, die dieser dann bucht. Nur den täglichen Kassenabschlag muß ich trotzdem machen + aufbewahren.
Was man bei der Kassenführung beachten sollte, kannst du u.a. hier mal nachlesen: Hier klicken
Es gibt Tage, da wirst du mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig ..
Hallo, Ich buche meine Umsätze mit dem DATEV Programm, das mir mein Steuerberater empfohlen hat. Monatsende schicke ich ihm die Daten. Nach der täglichen Buchung sind sie, wie neu vorgeschrieben, nicht mehr abzuändern.
dann erfüllt das Programm auch nicht die erforderlichen Vorgaben. Die einzelnen Bon-Daten dürfen mit ihrer Registrierung nicht mehr veränderbar sein, sonst kann ich ja "vor Abschluss noch alles passend" ändern.
Um den Kollegen nicht komplett zu verwirren sollte man 2 Sachen erstmal unterscheiden:
1. Die Kassenführung, die normalerweise mittels einer Registrierkasse oder PC Programm durchgeführt wird. Grundlage hierbei ist dann der Tagesabschluß (Z-Abschlag). Ob die Kasse die Unveränderlichkeit der Daten sicherstellt, kann einem nur der Hersteller sagen ...
2. Aus diesen Tagesabschlüssen werden dann die Daten für den STB gebucht, mittels DATEV, Lexware, etc. ...
Es gibt Tage, da wirst du mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig ..
beides ist seit dem 01.01.2017 nicht mehr zulässig.
Die Umsätze müssen Artikel genau und unveränderbar abgespeichert werden. Dies ist mit Excel nicht möglich.
Der Steuerberater kann das alles dann zwar Ordnungsgemäß verbuchen aber die Ordnungsgemäße Kassenhaltung ist damit nicht erfüllt.
Als Kassenprogramm benutz ich Pos.IT und als Buchhaltungssoftware Lexware. Alles ist und zum kleinen Preis.
Nur mal kurze Frage: Artikel genau ?? Das hieße ja, ich müßte alle EAN-Codes für jeden Artikel eingepflegt haben .. Meines Wissen ist eine Buchung von Warengruppen ausreichend, grade bei Registrierkassen, die nur eine begrenzte Anzahl an Artikel zur Verfügung stellen ...
Es gibt Tage, da wirst du mit dem Kopfschütteln einfach nicht fertig ..
Wenn man die Umsatzregistrierung nach den Erfordernissen ab 2017 mit einer neuen Kasse durchführt, sollte man beim Steuerberater nachfragen, ob sich die Gebühren ändern! Ein Informationsaustausch im Forum wäre sicherlich sinnvoll.
Wenn ich mein STB schicke, dann man ich das eigentlich immer über DATEV. Kenne bis jetzt noch keinen Steuerberater, der das Format nicht standardmäßig führt.Hab dazu die Tipps, was man bei einer richtigen Kassaführung beachten sollte, von hier.
Wenn man Lust + Zeit hat, sich mit einem Buchhaltungsprogramm mal auseinander zu setzen und wenig bis keine Fehler macht, ist das bestimmt einfach ... Wobei ich mich frage, ob das wöchentlich einer Summe zu buchen so richtig ist ..
Wer hat denn gesagt, dass ich wöchentlich eine Summe buche? Buche wie gesagt jeden einzelnen Tag und jede Warengruppe , Lust und Zeit habe ich....auseinandersetzen kann ich auch - habe das gelernt. Bin von Hause aus gelernte Einzelhandelskauffrau. Ist doch nicht schwer, wenn man es kann. Und dauert nur 1 Stunde. Spare aber dadurch den Steuerberater.... der muss nur noch wie gesagt den Jahresabschluss für das FA machen.
ganz toll: da kauft man sich 2016 noch eine neue Kasse und 3 Jahre später wollen die Finanzfritzen schon wieder was Neues ... Macht echt keinen Spaß mehr .. Aber der Kommentar auf Seite 2 bringst es auf den Punkt: immer auf die Kleinen, die Großen bloß in Ruhe lassen
Bericht aus der Neuen Westfälischen vom 30.01.18
Lottokiosk2008
hat folgende Dateien an diesen Beitrag angehängt
führt ihr eigentlich auch ein Kassenbuch für die Lottokasse? Oder macht ihr nur einmal wöchentlich die Abrechnung, wenn ihr die Rechnung erhaltet? Würde mich interessieren, wie das steuerrechtlich aussieht...
Guten morgen Nach Info meines Steuerberaters, ist es gesetzlich festgelegt, dass du die einzelnen Kassen täglich abrechnen und verbuchen müßt. Ich verbuche die Einnahmen vom Sorti und vom Lotto immer täglich, getrennt von einander, das du ja auch 2 Kassen hast. Finanzamt hätte es gerne und plant es wohl auch, da du ein eigenes Kassenbuch für die EC Zahlungen führen musst. mal gucken was das gibt.
Da frage ich mich: was hat das Finanzamt für eine Interesse daran, ob die Lottokasse passt ?? An dem Terminal manipulieren kann ich eh nicht.
Das ist treuhänderisch verwaltetes Geld, was ich an Lotto abzuführen habe. Das die Kasse passt, ist ja in meinem eigenen Interesse, da sonst die nächste Abbuchung in die Hose geht. Und wo das Geld herkommt, weil ich z.B. falsch rausgegeben habe, interessiert weder das Finanzamt noch Westlotto.
Vielen Dank für eure Antworten! So dachte ich das nämlich auch, Lottokiosk2008... Da Lotto ja eh Fremdgeld ist und ich am Terminal nichts manipulieren kann. Führst Du denn ein Kassenbuch, Lottokiosk2008?
Wenn ich mal eine Prüfung bekomme, werde ich danach berichten
Ich bin eher mal gespannt, was die zu den einzelnen Rechnungs- und Gutschriftsblättern von Westlotto sagen, wo man alles erstmal manuell zusammenrechnen muß, um zu wissen, was die überhaupt abbuchen. Das war vorher besser: ein Blatt mit einer Abbuchungssumme.
Ja ich führe auch ein manuelles Kassenbuch für die Lottokasse.
Dort wird alles eingetragen: Lottoeinnahmen, ODS und Prepaid. Minus EC-Cash Zahlungen und meine Provision am Wochenende. Und das was ich dann einzahle. Dann muss am Ende eine Null rauskommen.Da ja jede Woche neu anfängt.
Einmal im Monat wird noch die Kontoführungsgebühr hinzugebucht, diese wird ja von dem Sonderkonto abgezogen also muss ich sie als Ausgabe in der normalen Kasse verbuchen.
Alles plausibel und nachvollziehbar. Und ich habe die Kontrolle.