#1

Glücksspielstaatsvertrag zulässig

in Lotto 09.04.2009 19:48
von Glückskind • ( Gast )
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Die DTZ berichtet Heute:Glücksspielstaatsvertrag zulässig

MÜNCHEN (DTZ/fnf). Das Bundesverfassungsgericht hat den Glücksspielstaatsvertrag der Länder für verfassungsgemäß erklärt und eine Verfassungsbeschwerde eines kommerziellen Sportwettenvermittlers nicht zur Entscheidung angenommen (Az. BvR 2410/08). Dem Kläger, einem Veranstalter aus Malta, war bereits 2005 durch Niedersachsen die Vermittlung von Sportwetten untersagt worden. Dieses Verbot focht er in mehreren Instanzen bisher vergeblich an.

Mit einer Verfassungsbeschwerde hatte er nun versucht, das Verbot während der noch laufenden Gerichtsverfahren aussetzen zu lassen. Dies lehnten die Richter ab: Der Staatsvertrag entspreche den verfassungsrechtlichen Anforderungen, konsequentes Vorgehen gegen illegale kommerzielle Wettangebote sei nicht zu beanstanden.

Na also, geht doch!!
zuletzt bearbeitet 09.04.2009 19:49 | nach oben springen

#2

RE: Glücksspielstaatsvertrag zulässig

in Lotto 30.06.2009 14:45
von Glückskind • ( Gast )
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Hallo zusammen,
noch eine PM, die zeigt wie wichtig eine kanalisierung des Glücksspieles ist:
Nichts geht mehr: Kreml stoppt russisches Roulette

Von Stefan Voß

Moskau (dpa) - Russlands Sonderpolizei OMON kennt sich bestens aus im Anti-Terror-Kampf und dem Niederknüppeln von Demonstranten. Für die Maskenmänner in Schwarz steht in dieser Woche ein ungewöhnlicher Einsatz auf dem Plan, der sie in die Spielcasinos führt. Der Weg in die Samt- und Glitzerwelt wird aber kein Betriebsausflug. Die OMON- Leute sollen die per Gesetz zum 1. Juli angeordnete Schließung aller Glücksspiel-Etablissements sicherstellen. Weit vor dem Ende des Roulettes in Russland haben die Glücksspiel-Bosse andere Märkte ins Visier genommen - einer davon ist Deutschland.

Der gesellschaftliche Schaden in Russland durch die Spielsucht werde nur noch vom Alkohol-Missbrauch übertroffen, wetterte Regierungschef Wladimir Putin. Noch als Präsident hatte Putin Ende 2006 ein landesweites Glücksspiel-Verbot erwirkt. Einzige Ausnahme stellen vier Sonderzonen am Rande des Riesenreiches nach dem Vorbild von Las Vegas dar. An den ausgewählten Orten an der Ostsee, am Asowschen Meer, im Altai-Gebirge und an der Pazifikküste tut sich bislang aber wenig. Wie bei anderen Gesetzesvorhaben auch glaubten viele Betroffene bis zuletzt, dass das Verbot doch noch umgangen werden könne.

«Noch vor einem Monat habe ich mir nicht vorstellen können, dass ich arbeitslos werde», sagte die 23-jährige Maria der Zeitschrift «Nowoje Wremja». Nun muss sich die junge Frau, die als Croupier auf Moskaus Glitzermeile Neuer Arbat arbeitete, wie zehntausende andere Glücksspiel-Mitarbeiter in Moskau auch mitten in der Krise nach einer neuen Beschäftigung umschauen.

Auf der Präsidentenroute zum Kreml flackerten noch vor kurzem Tag und Nacht unzählige bunte Glühbirnen an gleich fünf Casino-Fassaden. Doch nun sind am Neuen Arbat die Lichter ausgegangen und die als Hauptgewinn präsentierten Sportwagen mitsamt der Podeste verschwunden. Der Rest der insgesamt 29 Casinos in Europas größter Stadt muss ebenfalls die Roulette-Tische abbauen und die Automaten für immer ausschalten.

Mit dem Wirtschaftsboom hatte in den vergangenen Jahren auch das Glücksspiel in Russland gebrummt. Zuletzt setzte die reichlich verfilzte Branche nach Einschätzung von Experten mehr als vier Milliarden Euro im Jahr um. Das größte Geschäft machte die Glücksspiel-Industrie mit den Automaten. Selbst jenseits des Polarkreises und am Ende Sibiriens zogen einarmige Banditen den Menschen die Rubel aus der Tasche.

Im Gegensatz zur Hauptstadt lässt man sich in den Regionen mit dem «Rien ne va plus» (Nichts geht mehr) noch Zeit. In der Teilrepublik Komi, 1000 Kilometer nordöstlich von Moskau, waren kurz vor Toresschluss Ende Juni noch alle angemeldeten Roulette-Tische im Einsatz. Von den neuen «Glücksspiel-Ghettos» hält man dort nichts.

«Niemand geht in die Sonderzonen, solange der Staat dort keine Infrastruktur schafft. Das einzige, was einen Aufschwung erleben wird, ist das illegale Glücksspiel», sagte ein Spielhallenbetreiber der Agentur Interfax.

Wer also in Zukunft in Russland wissen möchte, wie es in einem echten Casino zugeht, muss wieder zum Klassiker greifen. Fjodor Dostojewski beschrieb vor knapp 150 Jahren in seinem Roman «Der Spieler» das Treiben an den Spieltischen in der fiktiven deutschen Stadt Roulettenburg.

In realen Orten wie Bad Segeberg, Erkelenz und Osnabrück eröffneten dagegen kürzlich Automaten-Casinos von Vulkan Stern. Das Unternehmen gehört der russischen Ritzio Holding, nach eigenen Angaben internationaler Marktführer der Spiel- und Unterhaltungsbranche. Weil das Glücksspiel in der Heimat auf Null gestellte wurde, verschaffte sich die Holding für 140 Millionen Euro ein neues Standbein in gleich mehreren europäischen Staaten.

dpa-Meldung vom 30.06.2009

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#3

RE: Glücksspielstaatsvertrag zulässig

in Lotto 30.06.2009 16:23
von Eschersheimer • Annahmestellenleiter/in | 735 Beiträge

kann möglich sein, das GIG einen oder mehrere kapitalstarke Mitglieder dazu
bekommt (oder schon hat).
Die Kanonen sind schon für den Zeitpunkt der Std. 0 geladen.(wegfall des SV)
Mal sehen, wann dann die 1. Angebote für den Vertrieb anders gearteter
Spielangebote auf uns zukommen (oder russisch Lotto).
Wenn ich auf der andernen Seite stünde, hätte ich das alles schon fix und fertig
in der Schublade.
Stellt euch vor, die würden 15% Provision bieten und Lotto müßte dann nachziehen. (was für ne Vorstellung)
Das wär doch mal was.....(ich weiß, meine Gedanken sind ab und zu konträr,
is aber gut so)


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#4

RE: Glücksspielstaatsvertrag zulässig

in Lotto 20.07.2009 21:35
von mikesch • Annahmestellenleiter/in | 319 Beiträge


Das EuGH-Urteil wird für den 09.September erwartet!!!!!

Mikesch

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#5

RE: Glücksspielstaatsvertrag zulässig

in Lotto 21.07.2009 08:08
von Eschersheimer • Annahmestellenleiter/in | 735 Beiträge

im Kalender rot und dick angekeuzt


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#6

RE: Glücksspielstaatsvertrag zulässig

in Lotto 21.07.2009 08:31
von Kioskmann • Annahmestellenleiter/in | 1.547 Beiträge

http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_658...earch=recherche

Ich find da nix.
Lediglich einen Hinweis auf die Auseinandersetzung zwischen BWIN und Portugal am 08.09.2009.

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#7

RE: Glücksspielstaatsvertrag zulässig

in Lotto 21.07.2009 08:37
von mikesch • Annahmestellenleiter/in | 319 Beiträge


"Es ist damit zu rechnen, dass der EuGH dieses Verfahren nutzt, offene Rechtsfragen, die sich auch hinsichtlich des deutschen Sportwettmonopols stellen, abschließend zu klären."

Beim Schlußantrag wurden zudem auch beide Verfahren angesprochen!

Bin da also ganz guter Dinge!!

Mikesch

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#8

RE: Glücksspielstaatsvertrag zulässig

in Lotto 23.07.2009 09:35
von Glückskind • ( Gast )
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Hallo Mikesch,
da hoffe ich, dass Dich ein Richter hört - ich sehe da eher schwarz ............

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#9

RE: Glücksspielstaatsvertrag zulässig

in Lotto 08.09.2009 12:44
von mikesch • Annahmestellenleiter/in | 319 Beiträge

Hallo meine Lieben,

schon vom Urteil des EuGH in Sachen Sportwetten - Internet und Portugal gelesen???

Feine Sache!!!!!!!

http://www.isa-guide.de/gaming/articles/...elregelung.html

Mikesch

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#10

RE: Glücksspielstaatsvertrag zulässig

in Lotto 08.09.2009 13:15
von 6aus49 • Annahmestellenleiter/in | 505 Beiträge

Mal wieder eine gute Nachricht


6aus49

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#11

RE: Glücksspielstaatsvertrag zulässig

in Lotto 08.09.2009 18:50
von torroya • Annahmestellenleiter/in | 1.515 Beiträge

Klasse


Ein Zwerg ist nicht klein. Er ist normal groß. Er ist nur kleiner als ein Riese!

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#12

RE: Glücksspielstaatsvertrag zulässig

in Lotto 08.09.2009 19:12
von markrob • Annahmestellenleiter/in | 217 Beiträge

Schön zu lesen,
bräuchte jetzt nur noch ein paar Oddsetkunden

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#13

RE: Glücksspielstaatsvertrag zulässig

in Lotto 08.09.2009 19:49
von torroya • Annahmestellenleiter/in | 1.515 Beiträge

Hier haste einen:

Angefügte Bilder:
2875120242_f7b2be5714.jpg

Ein Zwerg ist nicht klein. Er ist normal groß. Er ist nur kleiner als ein Riese!

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#14

RE: Glücksspielstaatsvertrag zulässig

in Lotto 08.09.2009 22:43
von markrob • Annahmestellenleiter/in | 217 Beiträge

Danke!
Sehr realistisch getroffen.
Leider

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#15

RE: Glücksspielstaatsvertrag zulässig

in Lotto 12.12.2009 17:27
von torroya • Annahmestellenleiter/in | 1.515 Beiträge

Und noch was gutes

http://www.isa-guide.de/law/articles/279..._vereinbar.html

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg

Der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat in drei heute verkündeten Urteilen Untersagungsverfügungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe gegen private Sportwettbüros als rechtmäßig bestätigt.

Das Regierungspräsidium hatte den Betrieb von Wettbüros in Mannheim und Pforzheim untersagt, in denen Sportwetten von in Malta und Gibraltar ansässigen Wettanbietern vermittelt wurden. Die Klagen der Inhaber der Wettbüros wies das Verwaltungsgericht Karlsruhe ab.

Die Berufung der Kläger blieb vor dem VGH erfolglos. Nach dem am 01.01.2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag ist die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten ohne die erforderliche Erlaubnis nicht zulässig. Eine solche Erlaubnis kann für private Betreiber und für die Vermittlung von Wetten privater Anbieter nicht erteilt werden. Das dadurch begründete staatliche Sportwettenmonopol ist so der VGH rechtmäßig. Das Land Baden-Württemberg habe mit dem Glücksspielstaatsvertrag die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Sportwettenurteil vom 28.03.2006 aufgestellten Anforderungen für eine verfassungsgemäße Neuregelung umgesetzt. Das Sportwettenmonopol sei in seiner rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung konsequent am Ziel der Bekämpfung der Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausgerichtet. Der damit verbundene Eingriff in die grundgesetzlich gewährleistete Berufsfreiheit der Kläger sei daher rechtmäßig. Mit der gesetzlichen Regelung sei keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Arten des Glücksspiels verbunden. Das Sportwettenmonopol sei auch mit der europarechtlich garantierten Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit vereinbar. Ein Mitgliedstaat der Europäischen Union dürfe aus Gründen des Verbraucherschutzes, der Betrugsvorbeugung und des Schutzes der Sozialordnung ein Sportwettenmonopol vorsehen. Die damit verbundenen Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit seien rechtmäßig, weil sie wirklich dem Ziel dienten, die Gelegenheit zum Glücksspiel zu vermindern. Schließlich verstoße das Monopol für Sportwetten in Baden-Württemberg nicht gegen das europäische Wettbewerbsrecht.

Der VGH hat - nach Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Dezember 2008 - mit diesen Urteilen als erstes Oberverwaltungsgericht in Deutschland in Hauptsacheverfahren zur Rechtmäßigkeit des durch den Glücksspielstaatsvertrag begründeten Sportwettenmonopols nach Ablauf der Übergangsfristen zum 31.12.2008 entschieden. Er hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen (Az.: 6 S 570/07, 6 S 1110/07, 6 S 1511/07).

Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
veröffentlicht am: 10.12.2009 16:14


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