#1

Verbandsreport 1/2012

in Lotto 02.01.2012 21:51
von Verbandsreport • 22 Beiträge

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich auf die neue Ausgabe des VR aufmerksam machen.

In VR 1/12 finden Sie alle wesentlichen Infos zum abgeänderten GlüStV.

Beste Grüße

Ihr VR-Team

www.verbandsreport.de

zuletzt bearbeitet 02.01.2012 21:53 | nach oben springen

#2

RE: Verbandsreport 1/2012

in Lotto 03.01.2012 10:36
von taboe • Annahmestellenleiter/in | 542 Beiträge

Nach 2mal Umblättern stösst man auf eine ganzseitige Anzeige eines E-Zigarettenanbieters.

Wie steht der Verband zu dem Produkt mit hinblick auf die Äusserungen der NRW Gesundheitsministerin?
Welche Empfehlung wird dem Handel gegeben?

nach oben springen

#3

RE: Verbandsreport 1/2012

in Lotto 03.01.2012 14:51
von trödelking • Annahmestellenleiter/in | 81 Beiträge

Genau das würde mich auch brennend interessieren, insbesondere die derzeitige Rechtslage.

nach oben springen

#4

RE: Verbandsreport 1/2012

in Lotto 07.01.2012 09:46
von Berliner • Annahmestellenleiter/in | 449 Beiträge

Was sagt der Verband zum E-Zigaretten Verkauf? Legal, Illegal.... oder was?

nach oben springen

#5

RE: Verbandsreport 1/2012

in Lotto 07.01.2012 17:32
von Lottoshop • Annahmestellenleiter/in | 27 Beiträge

Würde mich auch interessieren.

Wobei ich denke das das heikelste Thema der Verkauf von Nikotinhaltigen Liquids wäre.
Es wäre super da mal genaueres zu erfahren.



nach oben springen

#6

RE: Verbandsreport 1/2012

in Lotto 11.01.2012 15:16
von ADMIN LTV • Administrator | 50 Beiträge

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Angaben des Gesundheitsministeriums NRW vom 20.12.2011/03.01.2012 verhält es sich wie folgt:

Gilt ab sofort ein Verbot für die E-Zigarette?
Das Dampfen auch von nikotinhaltigen Liquids ist nicht verboten. Verboten sind der Handel und die Abgabe von nicht zugelassenen nikotinhaltigen Liquids an Verbraucherinnen und Verbraucher. Nikotinhaltige Liquids fallen nach Auffassung des Landesgesundheitsministeriums unter das Bundesarzneimittelgesetz und sind deshalb zulassungspflichtig. Eine Zulassung existiert aber nicht.

Wer ist dafür zuständig, den Verkauf illegaler Liquids und illegaler E-Zigaretten zu untersagen?
Zuständig sind die Aufsichten der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte. Durch einen entsprechenden Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums haben sie die Information über die geltenden Rechtgrundlagen erhalten, um die Menschen vor Ort entsprechend aufzuklären, den Verkauf zu untersagen und Verstöße mit Sanktionen zu ahnden. Wer nicht-zugelassene Arzneimittel in den Verkehr bringt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Über die Kontrollen vor Ort entscheiden die zuständigen Behörden in eigener Verantwortung.

Aktuell berichten die „Westfälischen Nachrichten“ (Stadt Münster) in ihrer Ausgabe vom 11.01.2012, dass in Münster das o. g. Verkaufsverbot kontrolliert wird.


Dateianlage: Angefügte Bilder:
WN11012012.jpg

_____________________
Mit besten Grüßen

Lotto- und Toto-Verband der
Annahmestelleninhaber in NRW e.V.

Weseler Str. 316 c - 48163 Münster
Telefon 0251.414167-0
Telefax 0251.414167-299

www.ltv-nrw.com
forum@ltv-nrw.com

Service-Hotline:
0180 - 5 - 383 100
(0,14 €/Min. aus dem Festnetz, max. 0,42 €/Min. aus den Mobilfunknetzen)
_______________________

Gerade jetzt ist jede Annahmestelle gefragt! Auf www.ltv-nrw.com erfahren Sie, was Sie von einer Mitgliedschaft bei uns erwarten können und warum es wichtig ist, eine Mitgliedschaft zu begründen!

zuletzt bearbeitet 11.01.2012 15:27 | nach oben springen

#7

RE: Verbandsreport 1/2012

in Lotto 11.01.2012 18:15
von taboe • Annahmestellenleiter/in | 542 Beiträge

Zitat Verband
"Gerade jetzt ist jede Annahmestelle gefragt! Auf www.ltv-nrw.com erfahren Sie, was Sie von einer Mitgliedschaft bei uns erwarten können und warum es wichtig ist, eine Mitgliedschaft zu begründen!"

Schade, nach dieser Aussage hätte ich mir vom Verband mehr erwartet

http://www.presseportal.de/pm/103812/217...-falschaussagen
http://www.smok-e.de/index.php?option=co...=181&Itemid=138
http://www.youtube.com/watch?v=oIpOpU-hgQQ Teil 1
http://www.youtube.com/watch?v=r9JO19bzf...n_order&list=UL Teil 2
http://www.red-kiwi.de/cms/index.php/new...nrw-und-bund-ab
http://www.red-kiwi.de/cms/index.php/new...-falschaussagen

zuletzt bearbeitet 11.01.2012 18:19 | nach oben springen

#8

RE: Verbandsreport 1/2012

in Lotto 13.01.2012 20:02
von taboe • Annahmestellenleiter/in | 542 Beiträge

Empfehle die Lektüre der heutigen Tabakzeitung (13.01.2012 Nr2 Seite 7) dort stehen sehr interssante Informationen für Händler.

Ich werde allerdings hier keinen Scan der Seite einstellen um nicht durch Coppyrightsverletzung den Betreiber dieses Forums zu gefährden.

taboe

nach oben springen

#9

RE: Verbandsreport 1/2012

in Lotto 20.01.2012 10:33
von taboe • Annahmestellenleiter/in | 542 Beiträge

Interessanterweise sitzen in der Redaktion des Verbandreport 3 Dipolom Juristen
http://www.verbandsreport.de/index.php?o...id=47&Itemid=58
Aber leider gab es bisher immer noch keine Stellungnahme zur Lage der E-Zigarette (speziel in NRW).

Stattdessen hat sich weingstens der LTV geäussert. Herzlichen Dank dafür. (keine Ironie)

In den Links die Herr Buller gepostet hat befinden sich ein Frage- Anwortbogen des NRW Gesundheitsministeriums mit unterschiedlichen Veröffentlichungsdaten (20.12.11 und 03.01.12)

Bei genauerer Betrachtung entdeckt man, dass der Bogen vom 03.01. etwas entschäft wurde..
20.12.11

Zitat
Verboten ist der Verkauf nikotinhaltiger Liquids, also der Kartuschen, Kapseln, Patronen mit Nikotin als Inhalationsstoff für den Betrieb einer E-Zigarette. Die so genannten Liquids mit Nikotin fallen unter das Bundesarzneimittelgesetz und sind deshalb zulassungspflichtig. Eine Zulassung existiert aber nicht. Wird eine E-Zigarette mit einem nikotinhaltigen Liquid befüllt, erfüllt die E-Zigarette die Funktion als Applikator eines Arzneimittels und fällt damit unter das Medizinproduktegesetz.


03.01.12

Zitat
Das Dampfen auch von nikotinhaltigen Liquids ist nicht verboten. Verboten sind der Handel und die Abgabe von nicht zugelassenen nikotinhaltigen Liquids an Verbraucherinnen und Verbraucher. Nikotinhaltige Liquids fallen nach Auffassung des Landesgesundheitsministeriums unter das Bundesarzneimittelgesetz und sind deshalb zulassungspflichtig. Eine Zulassung existiert aber nicht.



Zunächst wird die Zuständigkeit des Bundesarzneimittelgesetzes als festehende Tatsache dargestellt und dann als Auffassungssache.......

zuletzt bearbeitet 20.01.2012 10:35 | nach oben springen

#10

RE: Verbandsreport 1/2012

in Lotto 23.01.2012 21:47
von Verbandsreport • 22 Beiträge

Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Resonanz auf die VR-Ausgabe 1/12.

Das Thema E-Zigarette, insbesondere der Umgang im Handel und die Beurteilung der derzeitigen Rechtslage, sind derzeit höchst umstritten.

Es geht um unterschiedliche Rechtsfragen, deren Beantwortung ohne hinreichende Rechtsprechung und ohne klare gesetzliche Regelung nur auf Grundlage von juristischen Einschätzungen vorgenommen werden kann.

Trotz dieser Ausgangslage bereitet die Redaktion des VR einen Artikel für die kommende Ausgabe vor. In diesem Artikel soll zu den wesentliche Fragen Auskünfte bzw. Einschätzungen gegeben werden.

Die Frage, welche Stellung die einzelnen Verbände zum Thema E-Zigarette beziehen oder zu beziehen beabsichtigen, können nicht vollständig im VR wiedergegeben werden. Es stellt sich hier schon die Frage, ob Stellungnahmen durch Landesverbände überhaupt beabsichtigt sind. Das zu beantworten ist jedoch nicht unsere Aufgabe.

Ich bitte um Verständnis, dass hier ferner nicht der richtige Ort ist, um eine fundierte Rechtsauskunft über eine derartige, auch handelspolitisch brisante, Frage abzugeben.

Ich lade Sie jedoch herzlich zur Lektüre der Ausgabe 2/12 ein. Die Ausgabe erscheint am 1. März und wird hoffentlich erste Fragen klären.

Beste Grüße

Ihr VR-Team

nach oben springen

#11

RE: Verbandsreport 1/2012

in Lotto 22.02.2012 17:53
von taboe • Annahmestellenleiter/in | 542 Beiträge

Bundesverband der Lotto-Toto Verkaufsstellen in Deutschland e.V. kooperiert mit Dampfer.biz E-Zigaretten

Zitat von Dampfer
Der Bundesverband der Lotto-Toto Verkaufsstellen in Deutschland e.V. kooperiert (seit 01/2012) mit Dampfer.biz, dem bekannten Hersteller elektronischer Zigaretten.
Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Verbandsreports 2/2012



Aha, Zusammenarbeit seit 01/2012.
Kann mir ja nicht Vorstellen, dass man mit einem Partner zusammenarbeitet dessen Produkte man

Zitat von Verbandsreport (leicht verändert)
"rechtlich derzeit für höchst umstritten"

hält, oder?
Da bin ich ja wirklich mal gespannt auf die Ausgabe 02/2012

nach oben springen


Besucher
3 Mitglieder und 8 Gäste sind Online:
neuköllner, Andrea S., Kioskmann

Wir begrüßen unser neuestes Mitglied: herbert

Benutzer Legende
Gäste
Mitglieder
Industrie
Pressefachhändler/in
Kooperationspartner
Annahmestellenleiter/in
Moderatoren
Administratoren

Forum Statistiken

disconnected Foren Chat Mitglieder Online 3