#1

Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 19.07.2011 09:38
von Rolf-Dieter • Annahmestellenleiter/in | 221 Beiträge

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

sicherlich sind einige von Euch auch von folgender Problematik betroffen:
Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muß für die Beitragseinstufung der Krankenversicherung (KV)
jeweils der aktuelle Einkommensteuerbescheid eingereicht werden. Konnte man durch eine gute Steuergestaltung sein Einkommen
entsprechend niedrig gestalten, so daß man nicht den Höchstbeitrag zu zahlen hat, wurde vom nächsten Monat nach Vorlage des
Steuerbescheides der KV-Beitrag entsprechend nach unten angepaßt. Dies galt jedoch nur für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit,
obwohl ja der Steuerbescheid für die zurückliegende Zeit ergeht. Hier bereicherten sich nun die Krankenkassen in der Form, daß sie
grundsätzlich sagen: zuviel gezahlte Beiträge werden nicht erstattent. Hat sich dann das Einkommen wieder erhöht werden jedoch für die Vergangenheit Beiträge nacherhoben.

Gegen diese Ungleichbehandlung klage ich derzeit vor dem Sozialgericht.

Meine Frage an Euch ist nun die, ob jemand ebenfalls von dieser Ungleichbehandlung betroffen ist und sich diesem Rechtsstreit
anschließen möchte. Meine betroffenen KV ist die DAK.

Zur gleichen Problematik möchte ich ebenfalls auf folgenden Link verweisen

www.steuerzahler-nrw.de/Satte-Beitragserstattung-fuer.../index.html

Dieser Link betrifft alle aktuellen Selbstzahler.

Gruß

Rolf-Dieter


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#2

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 19.07.2011 09:57
von Mellieslädchen • Annahmestellenleiter/in | 205 Beiträge

In einem anderen Zusammenhang (es geht um die Tatsache das das Gremium das die Beiträge bestimmt falsch zusammengesetzt ist) habe Ich habe in einem Schreiben bei meiner Krankenkasse beantragt das man die Beiträge neu berechnet, mir zuviel (über den Mindestbeitrag hinausgehende) gezahlte Beiträge seid 01.2009 zurückerstattet und mir den Eingang meines Antrages bestätigt. Dann kommt gewiss ein Schreiben das dieses Urteil auf den Einzelfall bezogen und nicht auf den Rest der Menschheit übertragbar ist. Sozialgericht München vom 02.03.2010 (Az. S 19 KR 873/09)

Dein Fall (nachzahlen für Jahre aber zurückbekommen nichts!) hat mich auch sehr beschäftigt weil ich es sehr unfair finde was die
Krankenkasse da abzieht. Gerade in Zeiten des fast funktionierenden Wettbewerbs bei den Krankenkassen sollte man sich da etwas einfallen lassen.

Wie kann ich mich der Klage anschließen ?

btw. der Link zum Bund der Steuerzahler funktioniert nicht !


zuletzt bearbeitet 19.07.2011 10:00 | nach oben springen

#3

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 19.07.2011 10:24
von Rolf-Dieter • Annahmestellenleiter/in | 221 Beiträge

Der Link betrifft die von Dir geschilderte Problematik.

Link doppelt anklicken.

Gruß

Rolf-Dieter


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#4

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 19.07.2011 20:23
von torroya • Annahmestellenleiter/in | 1.515 Beiträge

Also,

ich habe Anfang Mai den Bescheid 2009 bekommen, und umgehend bei der Techniker eingereicht. Folge: ab 01.06.2011 neue höhere Berechnung, erstmalig abgebucht per 15.07.2011, nicht rückwirkend.


Ein Zwerg ist nicht klein. Er ist normal groß. Er ist nur kleiner als ein Riese!

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#5

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 20.07.2011 11:11
von Mellieslädchen • Annahmestellenleiter/in | 205 Beiträge

@ Rolf Dieter: danke für die Anleitung, aber auch wenn ich den Link doppelt anclicke kommt das :

Seite nicht gefunden
Die von Ihnen gewünschten Inhalte sind unter der aufgerufenen Adresse nicht oder nicht mehr vorhanden. Möglicherweise haben Sie einen veralteten Link oder ein altes Lesezeichen verwendet.

Grußzurück


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#6

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 20.07.2011 11:22
von Rolf-Dieter • Annahmestellenleiter/in | 221 Beiträge

Hallo Mellie,

wenn Du in meinem Beitrag mit dem Curser auf die unterstrichene Zeile gehst und einmal anklickst
öffnet sich bei mir sofort das Fenster vom Bund der Steuerzahler.

Gruß

Rolf-Dieter


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#7

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 20.07.2011 14:08
von AFueldi • Annahmestellenleiter/in | 445 Beiträge

Bei mir funktioniert das auch nicht.........

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#8

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 20.07.2011 17:48
von torroya • Annahmestellenleiter/in | 1.515 Beiträge

Kopier doch mal bitte den Text hier rein.


Ein Zwerg ist nicht klein. Er ist normal groß. Er ist nur kleiner als ein Riese!

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#9

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 20.07.2011 17:57
von BOX • Annahmestellenleiter/in | 497 Beiträge

Gruß aus Hannover

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#10

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 20.07.2011 18:37
von DaskleineHerz • Annahmestellenleiter/in | 120 Beiträge

Hat jemand den Musterbrief und könnte ihn hier reinstellen? (Ist mir zuwider mich irgendwo anzumelden um noch mehr Werbung zu bekommen).
Bzw. Kann mir das mal jemand verdolmetschen? Ich bin mit meinem Beitrag wesentlich über dem Mindestbeitrag (bzw. kurz vor Höchstbeitrag).
Der Beitrag richtet sich doch m.E. nach, nach dem Einkommen, oder liege ich da falsch?
Rückwirkend habe ich m.E. nach noch nie was bezahlt. Die Erhöhung galt immer nur für das folgende Jahr.

Gruss


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#11

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 21.07.2011 07:58
von Mellieslädchen • Annahmestellenleiter/in | 205 Beiträge

Rolf Dieter sprach ja von einer "guten Steuergestaltung" - und wenn man absehen kann das man Steuern nachzuzahlen
hat, dann gibt man die Steuererklärung so spät wie möglich ab um vorher Rücklagen zu schaffen. Der Steuerbescheid
ergeht dann im Jahr 2011 kommt aber aus dem Jahr 2009.
Für diese zurückliegende Zeit berechnet die Krankenkasse die Beiträge auf Höhe des Einkommens neu und fordert
den Rest nach. Hast du aber weniger zu zahlen und dein Einkommen sinkt bekommst du den niedrigeren Beitrag ab dem
Zeitpunkt an dem du die Steuererklärung deiner Krankenkasse vorgelegt hast. Andere Einkommensnachweise außer
den Steuerbescheid akzeptiert die Krankenkasse nicht.
Es werden dann aber keine (zuviel gezahlten) Beiträge rückwirkend erstattet.
Man zahlt also zuviel und bekommt nichts wieder.
Jetzt kommt mir nicht mit "dann gebt halt die EkSt Erklärung pünktlich ab" - auch das Finanzamt ist nicht sehr schnell in der Bearbeitung der Erklärungen - und wer erstattet mir diesen Verlust ?


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#12

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 21.07.2011 08:01
von Mellieslädchen • Annahmestellenleiter/in | 205 Beiträge

<Absender>




An die
<Name und Anschrift der Krankenkasse>



<Ort>, <Datum>

Antrag auf rückwirkende Neuberechnung meiner Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
<Versicherungsnummer>

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin freiwilliges Mitglied Ihrer Krankenkasse und entrichte für meine Kranken- und Pflegeversicherung einen monatlichen Beitrag oberhalb des Mindestbeitrags.

Die von mir zu entrichtenden Beiträge haben Sie auf der Grundlage des von mir vorgelegten Einkommensnachweises sowie der „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ festgelegt. Nach dem Urteil des Sozialgerichts München vom 2.3.2010 (Az. S 19 KR 873/09) sind die „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ jedoch unwirksam, weil sie lediglich vom demokratisch kaum legitimierten Vorstand des GKV-Spitzenverbands beschlossen worden sind. Erforderlich wäre ein Beschluss als Satzung durch den Verwaltungsrat als Selbstverwaltungsorgan gewesen. Zudem hätte die Satzung auch noch einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedurft. Der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung können deshalb derzeit nur die in § 240 Abs. 4 SGB V fingierten Mindesteinnahmen zugrunde gelegt werden.

Ich beantrage daher, gemäß § 44 SGB X meine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge rückwirkend seit dem vermeintlichen Inkrafttreten der „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ im Januar 2009 neu zu berechnen und dabei ausschließlich die Mindesteinnahmen gemäß § 240 Abs. 4 SGB V zugrunde zu legen. Ferner beantrage ich die Erstattung der überzahlten Beiträge.

Mit einem Ruhen des Verfahrens bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage bin ich einverstanden. Den Eingang meines Antrags bitte ich schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen


<Unterschrift>
<Name>


Hinweis: Dieser Musterantrag bezieht sich auf die in der Vergangenheit seit Januar 2009 gezahlten Beiträge oberhalb des Mindestbeitrags. Zusätzlich sollte gegen künftige Beitragsbescheide, mit denen weiterhin ein Beitrag oberhalb des Mindestbeitrags gefordert wird, Widerspruch nach beigefügtem Muster erhoben werden.
<Absender>




An die
<Name und Anschrift der Krankenkasse>




<Ort>, <Datum>

Widerspruch gegen den Beitragsbescheid vom <Datum>
<Versicherungsnummer>

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit o. g. Bescheid haben Sie die von mir zu entrichtenden Beiträge für meine Kranken- und Pflegeversicherung auf einen monatlichen Beitrag oberhalb des Mindestbeitrags festgelegt. Gegen diesen Bescheid erhebe ich fristgerecht Widerspruch.

Die von mir zu entrichtenden Beiträge haben Sie auf der Grundlage des von mir vorgelegten Einkommensnachweises sowie der „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ festgelegt. Nach dem Urteil des Sozialgerichts München vom 2.3.2010 (Az. S 19 KR 873/09) sind die „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ jedoch unwirksam, weil sie lediglich vom demokratisch kaum legitimierten Vorstand des GKV-Spitzenverbands beschlossen worden sind. Erforderlich wäre ein Beschluss als Satzung durch den Verwaltungsrat als Selbstverwaltungsorgan gewesen. Zudem hätte die Satzung auch noch einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedurft. Der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung können deshalb derzeit nur die in § 240 Abs. 4 SGB V fingierten Mindesteinnahmen zugrunde gelegt werden.

Ich fordere Sie daher auf, die von mir zu zahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge neu zu berechnen und dabei ausschließlich die Mindesteinnahmen gemäß § 240 Abs. 4 SGB V zugrunde zu legen.

Mit einem Ruhen des Widerspruchsverfahrens bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage bin ich einverstanden. Den Eingang meines Widerspruchs bitte ich schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen


<Unterschrift>
<Name>

Hinweise: Diesen Musterwiderspruch sollten freiwillig gesetzlich Krankenversicherte bis auf weiteres gegen künftige Beitragsbescheide erheben, mit denen ein Beitrag oberhalb des Mindestbeitrags festgelegt wird. Dabei die in der Regel einmonatige Widerspruchsfrist beachten! Im Zweifel muss der Versicherte nachweisen können, dass der Widerspruch fristgerecht bei der Krankenkasse eingegangen ist!


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#13

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 01.08.2011 14:00
von Tabak-Börse • 3 Beiträge

Hallo zusammen,

das ist ja mal ein sehr interessanter Beitrag! Herzlichen Dank.

Wie kann ich mich der Klage anschließen?

Viele Grüße

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#14

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 02.08.2011 12:25
von Lottokiosk2008 • Annahmestellenleiter/in | 206 Beiträge

Zitat von Mellieslädchen
... Andere Einkommensnachweise außer den Steuerbescheid akzeptiert die Krankenkasse nicht.
Es werden dann aber keine (zuviel gezahlten) Beiträge rückwirkend erstattet. Man zahlt also zuviel und bekommt nichts wieder.
Jetzt kommt mir nicht mit "dann gebt halt die EkSt Erklärung pünktlich ab" - auch das Finanzamt ist nicht sehr schnell in der Bearbeitung der Erklärungen - und wer erstattet mir diesen Verlust ?



Das kann ich nicht so ganz bestätigen.
Ich habe beim Finanzamt einen Einkommensteuervorauszahlungbescheid für 2011 angefordert und diesen meiner Krankankasse geschickt. Der wurde auch anerkannt und die Beiträge angepaßt. Auf meinen eigentlichen Steuerbescheid vom Finanzamt warte ich jedes Jahr so ca. 6 Monate !!!
Es konnte mir auch bisher keiner erklären, wieso Arbeitnehmer nur für ihr tatsächliches Einkommen KK-Beiträge bezahlen müssen und bei Selbstständigen eine Erstattung nicht vorgesehen ist. Komischerweise bekommt man als Existenzgründer im 1. Jahr KK-Beiträge auch erstattet !!!

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#15

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 02.08.2011 17:03
von Lottokiosk2008 • Annahmestellenleiter/in | 206 Beiträge

"Beitragsänderung ohne Steuerbescheid - der Vorauszahlungsbescheid
Eine Beitragsänderung ohne den neuen Einkommensteuerbescheid kann nur durch die Vorlage eines Vorauszahlungsbescheids der zuständigen Finanzverwaltung und die dazugehörige Gewinn- und Verlustrechnung durchgeführt werden. Der neue Beitrag gilt ab dem Folgemonat der Bekanntgabe. Eine existenzbedrohende Situation Ihrer wirtschaftlichen Grundlage soll auf diese Weise vermieden werden.


Ausnahme: Die Starter
Selbstständige, die ihre Tätigkeit neu aufnehmen und daher noch keinen Einkommensteuerbescheid vorliegen haben, werden zunächst vorläufig eingestuft. Dafür sind alle voraussichtlichen Einnahmen auf der Einkommensanfrage anzugeben.

Sobald der endgültige Steuerbescheid vorliegt, muss dieser unverzüglich in Kopie bei der BKK der Deutschen Bank eingereicht werden (siehe Nachweispflicht). Der Mitgliedsbeitrag wird dann auf der Grundlage dieses Bescheids korrigiert, er gilt bis zum nächsten eingereichten Einkommensteuerbescheid.

Hinweis: War das Einkommen höher als die voraussichtlich genannten Einnahmen, kommt es zu einer Nachzahlung seitens des Versicherten. Eine nachträgliche Beitragserstattung durch die BKK erfolgt, sofern es sich um den ersten Steuerbescheid bezogen auf Ihre selbstständige Tätigkeit handelt. Anschließend kann keine Beitragserstattung mehr vorgenommen werden. Und warum nicht ????????

Falls sich Ihre Einnahmen im Laufe des Jahres vermindern, informieren Sie uns bitte kurzfristig schriftlich. Wir können den Beitrag dann ab dem Folgemonat nach Eingang der Information bei der BKK verringern.

Quelle: http://www.bkk-deutsche-bank.de/content/...bstaendige.html

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