#16

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 02.08.2011 18:24
von Mellieslädchen • Annahmestellenleiter/in | 205 Beiträge

@ Lottokiosk 2008
ist aber eine Auskunft der Knappschaft Krankenversicherung !

Wie kriegt man denn ohne Steuerbescheid einen geänderten Vorauszahlungsbescheid ?

jaja, durch einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung beim Finanzamt, ich weiß.

Aber auf Grund welcher Unterlagen soll denn das Finanzamt die Vorauszahlungen anpassen ?

Schreiben vom Steuerberater ?

mir runzelt die Stirn


zuletzt bearbeitet 02.08.2011 18:26 | nach oben springen

#17

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 03.08.2011 05:47
von Lottokiosk2008 • Annahmestellenleiter/in | 206 Beiträge

Soweit ich weiß, ist Grundlage eines geänderten Vorauszahlungsbescheid die Gewinn- und Verlustrechnung des abgelaufenen Jahres.
Frag mal deinen Steuerberater, der sollte wissen, was da zu tun ist

Es macht ja auch wenig Sinn, die Vorauszahlung anzupassen, wenn ich den neuen Steuerbescheid erst Mitte des laufenden Jahres vorliegen habe. Da muß es ja eine Möglichkeit geben ...

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#18

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 03.08.2011 16:43
von Mellieslädchen • Annahmestellenleiter/in | 205 Beiträge

uiuiui - im Zusammenhang mit dem Finanzamt sollte man nicht mit "es macht ja keinen Sinn" argumentieren !

(kleiner Scherz !)


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#19

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 03.08.2011 20:53
von torroya • Annahmestellenleiter/in | 1.515 Beiträge

Vielleicht hilft da ja auch eine vorläufige BWA aus dem laufenden Jahr mit Vergleich zum Vorjahr. Ich habe auf diese Art und Weise einmal meine Steuervorauszahlungen senken können.


Ein Zwerg ist nicht klein. Er ist normal groß. Er ist nur kleiner als ein Riese!

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#20

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 04.08.2011 10:53
von Lottokiosk2008 • Annahmestellenleiter/in | 206 Beiträge

wie hier ja zu lesen ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Steuer-Vorauszahlung sind die Vorauszahlungen Quartalsweise fällig.

Also, zum Steuerberater gehen, der soll beim Finanzamt einen neuen Vorauszahlungsbescheid beantragen und den dann bei der Krankenkasse einreichen.
Der Aufwand lohnt sich natürlich nur, wenn die Einkünfte ltz. jahr geringer waren, als das Jahr davor und ihr über der monatlichen Einkommensgrenze von z.Zt. 1.916,25 EUR liegt.

Viel Erfolg

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#21

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 09.11.2011 11:30
von Mellieslädchen • Annahmestellenleiter/in | 205 Beiträge

Hey, hat Rolf Dieter vor dem Sozialgericht Erfolg gehabt ?
Ich habe meinen Steuerbescheid vor 2 Wochen bei der Krankenkasse eingereicht - der aktuelle Beitrag wurde um ca. 100,-€ erhöht - aber keine Nachforderung erhoben !
. . . oder kommt die später mit einem anderen Brief ?

stirnrunzelnd . . .


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#22

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 09.11.2011 11:33
von Mellieslädchen • Annahmestellenleiter/in | 205 Beiträge

. . . und jetzt die Musterbriefe für die Beitragsrückerstattung seid 2009 verschicken . . . . .


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#23

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 09.11.2011 19:25
von torroya • Annahmestellenleiter/in | 1.515 Beiträge

Ich habe meinen Antrag auf rückwirkende Erstattung ab 01.01.2099 eingereicht, und die Krankenkasse läßt dieses Verfahren solange ruhen, bis eine Entscheidung getroffen wurde.


Ein Zwerg ist nicht klein. Er ist normal groß. Er ist nur kleiner als ein Riese!

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#24

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 10.11.2011 09:31
von Mellieslädchen • Annahmestellenleiter/in | 205 Beiträge

das ist das eine Schreiben.
In dem zweiten Schreiben verlangt man eine Neuberechnung der Beiträge, die dann nicht höher als der Mindestbeitrag sein sollten. Das sollte ab sofort gelten.

bleibe am Ball


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#25

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 10.11.2011 14:25
von Mellieslädchen • Annahmestellenleiter/in | 205 Beiträge

guckst du :

Musterschreiben 2: Diesen Musterwiderspruch sollten freiwillig gesetzlich Krankenversicherte bis auf weiteres gegen künftige Beitragsbescheide erheben, mit denen ein Beitrag oberhalb des Mindestbeitrags festgelegt wird. Dabei die in der Regel einmonatige Widerspruchsfrist beachten! Im Zweifel muss der Versicherte nachweisen können, dass der Widerspruch fristgerecht bei der Krankenkasse eingegangen ist!


<Absender>




An die
<Name und Anschrift der Krankenkasse>




<Ort>, <Datum>

Widerspruch gegen den Beitragsbescheid vom <Datum>
<Versicherungsnummer>

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit o. g. Bescheid haben Sie die von mir zu entrichtenden Beiträge für meine Kranken- und Pflegeversicherung auf einen monatlichen Beitrag oberhalb des Mindestbeitrags festgelegt. Gegen diesen Bescheid erhebe ich fristgerecht Widerspruch.

Die von mir zu entrichtenden Beiträge haben Sie auf der Grundlage des von mir vorgelegten Einkommensnachweises sowie der „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ festgelegt. Nach dem Urteil des Sozialgerichts München vom 2.3.2010 (Az. S 19 KR 873/09) sind die „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ jedoch unwirksam, weil sie lediglich vom demokratisch kaum legitimierten Vorstand des GKV-Spitzenverbands beschlossen worden sind. Erforderlich wäre ein Beschluss als Satzung durch den Verwaltungsrat als Selbstverwaltungsorgan gewesen. Zudem hätte die Satzung auch noch einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedurft. Der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung können deshalb derzeit nur die in § 240 Abs. 4 SGB V fingierten Mindesteinnahmen zugrunde gelegt werden.

Ich fordere Sie daher auf, die von mir zu zahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge neu zu berechnen und dabei ausschließlich die Mindesteinnahmen gemäß § 240 Abs. 4 SGB V zugrunde zu legen.

Mit einem Ruhen des Widerspruchsverfahrens bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage bin ich einverstanden. Den Eingang meines Widerspruchs bitte ich schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen


<Unterschrift>
<Name>


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#26

RE: Krankenkassenbeiträge als Freiwilliges Mitglied in GKV

in Allgemeine Diskussion 12.11.2011 18:42
von torroya • Annahmestellenleiter/in | 1.515 Beiträge

Ich habe jenes rausgeschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin freiwilliges Mitglied Ihrer Krankenkasse und entrichte für meine Kranken- und Pflegeversicherung einen monatlichen Beitrag oberhalb des Mindestbeitrags.

Die von mir zu entrichtenden Beiträge haben Sie auf der Grundlage des von mir vorgelegten Einkommensnachweises sowie der „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ festgelegt. Nach dem Urteil des Sozialgerichts München vom 2.3.2010 (Az. S 19 KR 873/09) sind die „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ jedoch unwirksam, weil sie lediglich vom demokratisch kaum legitimierten Vorstand des GKV-Spitzenverbands beschlossen worden sind. Erforderlich wäre ein Beschluss als Satzung durch den Verwaltungsrat als Selbstverwaltungsorgan gewesen. Zudem hätte die Satzung auch noch einer Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedurft. Der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung können deshalb derzeit nur die in § 240 Abs. 4 SGB V fingierten Mindesteinnahmen zugrunde gelegt werden.

Ich beantrage daher, gemäß § 44 SGB X meine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge rückwirkend seit dem vermeintlichen Inkrafttreten der „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ im Januar 2009 neu zu berechnen und dabei ausschließlich die Mindesteinnahmen gemäß § 240 Abs. 4 SGB V zugrunde zu legen. Ferner beantrage ich die Erstattung der überzahlten Beiträge.

Mit einem Ruhen des Verfahrens bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage bin ich einverstanden. Den Eingang meines Antrags bitte ich schriftlich zu bestätigen.


Ein Zwerg ist nicht klein. Er ist normal groß. Er ist nur kleiner als ein Riese!

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