#1

Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger in NRW?

in Lotto 10.03.2011 16:26
von ADMIN LTV • Administrator | 50 Beiträge

PRESSEMITTEILUNG DES LTV NRW VOM 10.03.2011

Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger in NRW?
Lottoverband NRW unterstützt Annahmestellen und Verbraucher in NRW


Tobias Buller, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Lotto- und Totoverbandes der Annahmestelleninhaber in NRW, kann kaum glauben, was ihm heute als Eilnachricht auf den Tisch kommt:

Das Landgericht Köln verbietet der Westdeutschen Lotterie (WestLotto), u. a. den rund 557.130 Hartz-IV-Empfängern in Deutschland die Teilnahme an Sportwetten zu ermöglichen. Geklagt hat ein Unternehmen, das in Deutschland keine Konzession für Sportwetten oder Lotterien besitzt und folglich auf Basis der gültigen gesetzlichen Regelung – dem Glücksspielstaatsvertrag – in Deutschland als illegaler Anbieter zu bezeichnen ist.

Aus den Medienberichten ist zu entnehmen, dass es WestLotto – und damit jeder Annahmestellen in NRW – ab sofort untersagt ist, Spielaufträge von Hartz-IV Empfängern anzunehmen. Tobias Buller: „Wir halten eine solche Regelung für ethisch äußerst bedenklich. WestLotto kooperiert mit professionellen Suchtberatungsstellen wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Landesfachstelle für Glücksspielsucht. Die Mitarbeiter unserer Annahmestellen sind für mögliche Auffälligkeiten im Hinblick auf Glücksspielsucht bereits seit langem geschult. Dabei ist nicht entscheidend, aus welcher sozialen Herkunft der auffällige Spielteilnehmer kommt. Spielsüchtige finden sich in allen sozialen Schichten und nicht nur bei Hartz-IV Empfängern.“

„Wir halten den vorliegenden Beschluss auch deshalb für diskriminierend gegenüber den Hartz IV-Empfängern, weil auch in der Hartz IV-Regelsatzberechnung für Freizeitausgaben ein Regelbetrag berücksichtigt ist.“

Buller kann sich heute vor lauter Anrufen in der Verbandszentrale in Münster kaum retten: „Vielleicht könnte in diesem Gerichtsbeschluss auch gleich erläutert werden, wie vor Ort Hartz-IV Empfänger identifiziert werden sollen!“ „Es ist den Mitarbeitern vor Ort nicht zumutbar, die Kunden in den Geschäften nach Ihren Einkommensverhältnissen zu fragen“, sagt Buller.

Seit Monaten plädiert der Verband für die Beibehaltung des Glücksspielmonopols – was heute wieder einmal Thema der Ministerpräsidentenkonferenz ist. „An diesem Verfahren kann die Politik sehr einfach sehen was passiert, wenn das Monopol fällt“, so Buller weiter: „Anbieter aus dem Ausland agieren über Internet – werden dort zunächst Einkommensnachweise per Mail angefordert?“ fragt sich der Verbandschef.

„WestLotto hat bereits Rechtsmittel gegen diese Verfügung angekündigt“, weiß Buller, „was aber nicht bedeutet, dass die Verfügung zur Zeit nicht zu beachten ist!“


_____________________
Mit besten Grüßen

Lotto- und Toto-Verband der
Annahmestelleninhaber in NRW e.V.

Weseler Str. 316 c - 48163 Münster
Telefon 0251.414167-0
Telefax 0251.414167-299

www.ltv-nrw.com
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Service-Hotline:
0180 - 5 - 383 100
(0,14 €/Min. aus dem Festnetz, max. 0,42 €/Min. aus den Mobilfunknetzen)
_______________________

Gerade jetzt ist jede Annahmestelle gefragt! Auf www.ltv-nrw.com erfahren Sie, was Sie von einer Mitgliedschaft bei uns erwarten können und warum es wichtig ist, eine Mitgliedschaft zu begründen!

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#2

RE: Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger in NRW?

in Lotto 10.03.2011 17:28
von 6aus49 • Annahmestellenleiter/in | 505 Beiträge

Wer noch kein Mitglied im LTV NRW ist, sollte spätestens jetzt darüber nachdenken.
Ohne Unterstützung ist jeder von uns nur ein Einzelkämpfer!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


6aus49

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#3

RE: Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger in NRW?

in Lotto 11.03.2011 17:39
von torroya • Annahmestellenleiter/in | 1.515 Beiträge

Hat die Einstw. Verfügung überhaupt Rechtskraft, wenn ein Illegaler zu Gerichte zieht?

Da muß doch erstmal die zulässigkeit geprüft werden, ob dieser überhaupt klagen darf ????????????


Ein Zwerg ist nicht klein. Er ist normal groß. Er ist nur kleiner als ein Riese!

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#4

RE: Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger in NRW?

in Lotto 17.04.2011 14:15
von Verbandsreport • 22 Beiträge

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,

die einstweilige Verfügung des Gerichts hat Wirkung "inter partes", also unter den im Prozess Beteiligten Geltung. Betroffen ist WestLotto. Hierfür macht es auch keinen Unterschied, dass der Kläger als illegaler Anbieter bezeichnet werden könnte. Denn darüber hatte das Gericht nicht zu entscheiden, wohl aber über die Sachfrage. Leider!

Wir haben in der nächsten Ausgabe des Verbandsreportes eine Glosse zum Thema verfasst. Ich wünsche viel Spaß bei der Lektüre.

Beste Grüße

www.verbandsreport.de

zuletzt bearbeitet 17.04.2011 14:21 | nach oben springen

#5

RE: Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger in NRW?

in Lotto 05.05.2011 12:02
von RIKER • Annahmestellenleiter/in | 306 Beiträge

Hallo zusammen,
unfaßbar !!!!

Gerade (05.05.11) im Internet gelesen:

Das Kölner Gericht bestätigt sein Urteil !

Wo leben wir eigentlich ???


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#6

RE: Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger in NRW?

in Lotto 05.05.2011 14:05
von AFueldi • Annahmestellenleiter/in | 445 Beiträge

IN DEUTSCHLAND .............

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#7

RE: Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger in NRW?

in Lotto 06.05.2011 08:47
von Trollomaus • Annahmestellenleiter/in | 39 Beiträge

moin allerseits,
sorry aber ich verstehe das alles nicht so richtig, wo steht den jetzt, wie ich mich gegenüber der kunden zu verhalten habe...??? gibt es da auch ein urteil drüber.....??? ne hat das gericht nicht abgegeben ne. dan bin ich dafür das alle hartz - IV empfänger sich anhänger vom gericht geben lassen, damit wir sie erkennen können. :-))) den ich frage meine kunden nicht nach einer gehaltzabrechnung...sorry.


zuletzt bearbeitet 06.05.2011 08:56 | nach oben springen

#8

RE: Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger in NRW?

in Lotto 06.05.2011 09:57
von folo 64 • Annahmestellenleiter/in | 49 Beiträge

...das werd auch nicht tun, denn wenn sie sich dann statt Lotto ne Pulle kaufen fragt sie auch keiner ob die Kohle nicht für ne Gemüsesuppe besser angelegt wäre!!

Man ist ja schon völlig unsicher wem- was- und wieviel man verkaufen darf, ich hab nen jungen Kerl der kauft jede Woche Paysafe für 300.-€ was mach ich denn mit dem?

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#9

RE: Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger in NRW?

in Lotto 06.05.2011 10:49
von Trollomaus • Annahmestellenleiter/in | 39 Beiträge

ja ja, genau so werde ich es auch machen, wie es in der presseinfo steht, solange bei mir im laden keiner quatscht das er hartz - IV empfänger ist, werde ich die kunden spielen lassen und mich auf die süchtigen konzentrieren....!!!


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#10

RE: Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger in NRW?

in Lotto 06.05.2011 13:32
von Berliner • Annahmestellenleiter/in | 449 Beiträge

In einer großen Berliner Tageszeitung (BZ) ist heute aufgelistet was Hartz-IV-Empfänger dürfen und was nicht. Unter anderem ist der Besuch von Spielhallen erlaubt! Wie weltfremd sind unsere Richter eigentlich?.

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#11

RE: Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger in NRW?

in Lotto 07.05.2011 13:03
von torroya • Annahmestellenleiter/in | 1.515 Beiträge

Was machen wir, wenn:

Der Kunde uns gegenüber nie erwähnt hat, daß er Hartz4 bekommt, aber uns dann irgendwo ankreidet: Wieso haben die mich spielen lassen, obwohl ich denen gesagt habe, daß ich Hartz4 bekomme?

Gilt eh nur für Sportwetten, aber da werden einige, was heißt einige, wir alle ein Problem haben.

Wer rettet uns dann?

Gebt mir eine Antwort!!!!!!


Ein Zwerg ist nicht klein. Er ist normal groß. Er ist nur kleiner als ein Riese!

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#12

RE: Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger in NRW?

in Lotto 07.05.2011 13:28
von Stefan • Annahmestellenleiter/in | 266 Beiträge

Warum kann das Sozialamt nicht die Hartz-4er Daten an Lotto melden, damit deren Kundenkarten, die man ja für Sportwetten braucht, gesperrt werden? Dann wären wir aus dem Schneider.

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#13

RE: Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger in NRW?

in Lotto 19.06.2011 13:52
von Verbandsreport • 22 Beiträge

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Gericht hat in seinem Urteil vom 5. Mai ausdrücklich erklärt, dass nicht die Pflicht der Annahemstellen besteht, ausdrücklich nach dem Empfang von Hartz IV zu fragen. Allerdings sagt das Urteil auch aus, dass wenn die Annahmestelle davon erfährt, dass der Kunde Hartz IV empfängt, der Lottoverkauf untersagt sein soll.

Der Annahmestelle kann nicht zur Last gelegt werden, dass sie einem Hartz IV-Empfänger Lotto verkauft hat, wenn sie zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht wusste, dass es sich um einen Hartz IV-Empfänger handelt.

Lesen Sie dazu unsere Glosse im neuen Verbandsreport...

www.verbandsreport.de

Angefügte Bilder:
Titelseite4.11gr.jpg
zuletzt bearbeitet 19.06.2011 13:55 | nach oben springen

#14

RE: Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger in NRW?

in Lotto 13.08.2011 09:29
von taboe • Annahmestellenleiter/in | 542 Beiträge

Tabakzeitung vom 12.08.11 schreibt:
"OLG hebt Glücksspielverbot für Hartz-IV-Empfänger auf"

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#15

RE: Kein Glücksspiel für Hartz-IV Empfänger in NRW?

in Lotto 13.08.2011 11:02
von Berliner • Annahmestellenleiter/in | 449 Beiträge

Sollte es tatsächlich noch Richter mit gesundem Menschenverstand bei Gericht geben?

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